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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Beherbergungsvertrag Villa Maria und Haus Sonneneck, Mennickestraße 29, 01829 Stadt Wehlen  
  
Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweiße Überlassung von Appartements/ Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Betriebes.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Appartements/Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betriebes
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden.


Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Beherbergungsbetrieb zustande. Der Beherbergungsbetrieb bestätigt die Buchung innerhalb von 10 Tagen.
2. Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Kunde. Hat ein dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Beherbergungsbetrieb gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Der Beherbergungsbetrieb haftet für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht Leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkungen und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Beherbergungsbetriebes auch bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.


Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnungen

1. Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Appartements/Ferienwohnungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von Ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebes zu bezahlen. Dies gilt auch für Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes an Dritte.
3. Preise können von dem Beherbergungsbetrieb ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Räumlichkeiten, der Leistungen des Beherbergungsbetriebes oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Beherbergungsbetrieb zustimmt.
4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von dem Beherbergungsbetrieb allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Beherbergungsbetrieb den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens 10 % anheben.


Rücktritt des Kunden

1. Bei Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Beherbergungsbetriebes oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Beherbergungsbetriebes auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich dem Beherbergungsbetrieb gegenüber ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Beherbergungsbetriebes oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Appartements/Ferienwohnungen hat der Beherbergungsbetrieb die Einnahmen aus anderweitigen Vermietungen sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Beherbergungsbetrieb steht es frei, den ihr entstehenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu bezahlen.
5. Die Höhe der Stornierungskosten ist wie folgt gestaffelt:

  • bis 8 Wochen vor dem Buchungstermin Kostenfrei
  • ab 8 Wochen bis 4 Wochen vor Buchungstermin  40 % des Übernachtungspreises
  • ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor dem Buchungstermin 70 % des Übernachtungspreises
  • ab 2 Wochen vor dem Buchungstermin 90 % des Übernachtungspreises
Rücktritt des Beherbergungsbetriebes

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Beherbergungsbetrieb in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
2. Ferner ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:

  • höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Tatsachendie Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
  • der Beherbergungsbetrieb begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inaspruchnahme des Beherbergungsbetriebes den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebes zuzurechnen ist.

Bereitstellung Appartememts/Ferienwohnungen, Parkplatz , -übergabe u. -rücknahme

1. Gebuchte Appartements/Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Appartements/Ferienwohnungen bis spätestens 10:00 Uhr geräumt zu übergeben.
3. Es werden zu jedem Appartement/Ferienwohnung ein Parkplatz kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Parkplatz befindet sich auf dem Grundstück der Villa Maria. Vor dem Haus Sonneneck befindet sich ein Kurzzeitparkplatz zum Be- u. Entladen, Parkzeit max. 15 Min. Weitere Parkflächen können nicht zur Verfügung gestellt werden.


Haftung des Beherbergungsbetriebes

1. Der Beherbergungsbetrieb haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht typischen Leistungsbereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Beherbergungsbetriebes zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an der Leistung des Beherbergungsbetriebes auftreten, wir der Betrieb bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das Ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und den Schaden möglichst gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens Euro 3.000 sowie für Geld und Wertgegenstände bis Euro 750. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde seine sofortige Anzeigepflicht gegenüber des Beherbergungsbetriebes vernachlässigt.
3. Für die unbeschränkte Haftung des Beherbergungsbetriebes gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Nachrichten, Post und Warensendungen werden von dem Beherbergungsbetrieb mit größter Sorgfalt behandelt. Der Betrieb übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgeld die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind hierbei ausgeschlossen.


Schlussbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht
2. Sollten einzelne Punkte dieser Algemeinen Geschäftsbestimmung nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, berührt das nicht die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die nichtigen oder geltendes Recht verstoßende Bedingungen treten statt dessen die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch bei Scheck und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebes.

 

AGB allgemeine Geschäftsbedingungen

des Programmveranstalters Spaßtours in 01829 Stadt Wehlen, Mennickestraße 29


1. Reisevertrag

Sie können Ihre Buchung persönlich, telefonisch oder schriftlich vornehmen.. Mit Ihrer Buchung auf Grundlage unseres Prospektes bieten Sie uns den Abschluß des Vertrages verbindlich an. Es gilt nur der aktuelle Prospekt. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Bestätigung/Rechnung zustande, die wir Ihnen unverzüglich nach Vertragsabschluß zusenden. 


2. Bezahlung

Nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die darauf ausgewiesene Anzahlung. Die Anzahlung wird auf den Endpreis angerechnet und beträgt 10 % vom Gesamtpreis, mindestens jedoch 50 €. Die Restzahlung erfolgt je nach Vertragsgestaltung bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstag/Anreisetag oder am Tag der Veranstaltung/Anreisetag bar oder per Scheck.

3. Leistung

Für den Umfang der vertraglichen Leistung sind ausschließlich die Leistungsbeschreibung in unseren eigenen Prospekten, sowie die Angaben in der Buchungsbestätigung verbindlich. Für die Richtigkeit von Hotel- oder Ortsprospekten, die der Eigenwerbung von Leistungsträgern dienen übernehmen wir keine Gewähr. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlichen berechtigten Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Vertragspartner vor der Buchung selbstverständlich informiert wird.
Nebenabreden, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen erweitern oder verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Mitarbeiter sind nicht bevollmächtigt mündliche Nebenabreden in unserem Namen zu treffen.


4. Leistungs- und Preisänderung

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbei geführt wurden, sind nur zulässig, soweit die Abweichungen und Veränderungen nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigen.. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.


5. Rücktritt durch den Kunden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Veranstaltung/Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang einer Rücktrittserklärung beim Veranstalter Spaßtours. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Mißverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Wir können als Ersatz für unsere Aufwendungen und als Ersatzleistung gegenüber anderen Leistungserbringern eine Entschädigung verlangen. Wir können diesen Ersatzanspruch nach unserer Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum Veranstaltungsbeginn/Anreisetag in einem prozentualen Verhältnis
Zum Endpreis pauschalieren.
- bis 8 Wochen vor Buchungstermin  kostenfrei
- ab 8 Wochen bis 4 Wochen vor Buchungstermin  40 % des Endpreises
- ab 4 Wochen bis 2 Wochen vor Buchungstermin  70 % des Endpreises
- ab 2 Wochen vor Buchungstermin 90 % des Endpreises
Eine Sonderregelung gilt bei Outtourveranstaltungen. Kann das Programm aus Gründen wie Dauerregen, Hoch- oder Niedrigwasser der Elbe nicht durchgeführt werden, gilt eine Frist zur Absage von bis zu 4 Stunden vor Veranstaltungsbeginn. Ist dies erfolgt kann ein neuer Termin innerhalb der nächsten 12 Monaten vereinbart werden. Die Anzahlung bleibt dann im vollem Umfang erhalten.


6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Wir können in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Veranstaltung den Vertrag kündigen
Wir kündigen ohne Einhaltung der Frist wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört bzw. gefährdet, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung gerechtfertigt ist. Ist ein Teilnehmer den Anforderungen einer Unternehmung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen, gilt gleiches. Kündigen wir, so behalten wir auch den Anspruch auf den Veranstaltungspreis, es wird aber der Wert ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.
Wir treten vom Vertrag zurück , bis eine Woche vor Veranstaltungstermin, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn im Prospekt auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird.

7. Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird die Veranstaltung/Buchung infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie, als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Veranstaltungsbeginn aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Veranstaltungspreis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Veranstaltung, kann der Vertrag von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebungen des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen.
Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Im übrigen fallen Mehrkosten Ihnen zur Last.

8. Haftung, Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluß

Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns selbst und von unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten.
- Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind
( Rafting, Kajakfahrten usw. ) erfolgen auf eigene Gefahr. Wir haften nur für Vorsatz und grobe  Fahrlässigkeit.
Wir beschränken unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, gleich aus welchem Rechtsgrund insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung, Verzug, Unmöglichkeit erlaubten Handlung und Gefährdungshaftung auf den dreifachen Veranstaltungspreis.
- Soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
- soweit wir für einem dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines  Leistungsträgers verantwortlich sind.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Veranstaltungsleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, oder ganz ausgeschlossen ist, so können auch wir uns dem Kunden gegenüber hierauf berufen.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden und die in unseren Leistungsbeschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.


9. Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesonder verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich vor Ort bzw. unserem Guid zur Kenntnis zu geben. Wir bzw. der Guide werden für Abhilfe sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


10. Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung der Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten.


11. Leihausrüstung

Reparaturkosten für geliehene Ausrüstung, welche durch den Mieter über die normale Abnutzung beschädigt wurde, gehen zu dessen lasten. Verlorenes Material ist zu ersetzen.


12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Ist oder wird eine der Bestimmungen des Vertrages unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertragswerkes zur Folge.


13. Gerichtsstand

Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. 

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